Gesetzlich Versicherte: in der Regel werden die Kosten für 60 bis 80 Sitzungen Einzel- oder Gruppenverhaltenstherapie übernommen. In manchen Fällen erfolgt eine Prüfung durch eine/n Gutachter/in. Im ersten Bewilligungsschritt beantrage ich 12 / 24 oder 60 Sitzungen (sog. Kurzzeitverhaltenstherapie oder Langzeitverhaltenstherapie). Für Teilnehmer des AOK Facharztprogrammes werden in der Regel die Kosten direkt übernommen, es gibt kein Gutachterverfahren.
Privat Versicherte: je nach Versicherungsbedingungen